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Einzugsgebiet · Steinau an der Straße

Ihr KFZ‑Gutachter
in Steinau.

Auch in Ulmbach und Marjoß: Anfahrt kostenlos, Termin innerhalb von 24 Stunden.

Dafür steht 1Plus Gutachten

Unfallgutachten Steinau an der Straße

Drei Fragen
aus Steinau.

01

Wie schnell sind Sie da?

Von Gießen bis Steinau sind es rund 63 km Luftlinie. Wir kommen innerhalb von 24 Stunden, die Anfahrt ist kostenlos.

02

Unfall mit Kleinbus?

Fotografieren Sie beide Fahrzeuge und die Kontaktstellen. Notieren Sie Kindersitze mit Hersteller und Modell.

03

Rutschige Fahrbahn?

Verunreinigungen sind nach § 32 StVO verboten. Wer für Ihren Schaden haftet, hängt trotzdem vom Nachweis ab.

Ihr Termin in Steinau

Drei Schritte
zum Gutachten.

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Teilen Sie uns telefonisch oder per WhatsApp mit, was passiert ist und wo das Auto steht.

Besichtigung vor Ort

Wir kommen an einen sicheren, geeigneten Ort in Steinau und nehmen die zugänglichen Schäden auf.

Gutachten erhalten

Innerhalb von 48 Stunden erhalten Sie Ihr Gutachten. Was festgestellt wurde, erklären wir verständlich.

Leistungen

Gutachten
für Steinau.

Vor Ort Begutachtung

In 24 Stunden bei Ihnen.

Zu Hause, am Arbeitsplatz, in der Werkstatt oder am Verwahrort: Ich komme in Steinau direkt zu Ihrem Fahrzeug.

Sie sprechen direkt mit mir und wissen, wie es weitergeht.
Ardijan Dulla Inhaber · KFZ-Sachverständiger DESAG geprüft · Weitergebildet bei modal
Ardijan Dulla, KFZ-Sachverständiger und Inhaber von 1Plus Gutachten

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Unfallgutachten

Ein Blick
in unsere Arbeit.

Sachverständiger von 1Plus Gutachten fotografiert einen Frontschaden an einem Pkw
FotodokumentationFrontschaden · Vor Ort
Sachverständiger von 1Plus Gutachten prüft die Seitenwand eines weißen Pkw mit Reflektor
SchadenprüfungPkw · Seitenwand
Frontschaden – Pkw
FrontschadenPkw · Mit Maßstab
Frontschaden – SUV
ParkschadenSUV · Kotflügel
Kratzer und Delle – Pkw
Kratzer und DellenPkw · Seitenwand
Frontschaden – Pkw
FrontschadenPkw · Haftpflicht
Seitenschaden am Heck eines Kombis
SeitenschadenKombi · Seitenwand
Heckschaden an einer Limousine
HeckschadenLimousine · Heck
Frontschaden – Transporter
FrontschadenTransporter · Front
Auffahrunfall, Heckschaden an einer Limousine
AuffahrunfallPkw · Kofferraum
Seitenschaden mit Delle an Tür und Seitenwand eines Pkw
SeitenschadenPkw · Tür
Frontschaden am Stoßfänger eines SUV
FrontschadenSUV · Stoßfänger

Ihr Auto wurde nach einem Unfall schon repariert? Reparaturbestätigung nach Unfall 

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Gründlich.

Ardijan Dulla erklärt Ihnen verständlich, was festgestellt werden kann und wann eine weitere technische Prüfung nötig ist.

  • DESAG geprüftAnerkannter Sachverständiger
  • Unabhängigvon Versicherungen
  • Vor Ortin allen Stadtteilen

Kosten nach einem Unfall

Unverschuldeter Unfall?
Wer zahlt?

Unverschuldeter Unfall in Steinau? Dann zahlt grundsätzlich die gegnerische Versicherung ein nötiges Gutachten. Bei Mitschuld oder Kasko gilt anderes.

Erstattungsfähige Kosten

Welche Kosten übernommen
werden können.

Wer bezahlt das Unfallgutachten? 

Gutachterkosten oft

0 €

Bei voller Haftung rechnen wir direkt mit der Versicherung ab. Sie müssen in der Regel nichts vorstrecken.

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Häufige Fragen

Fragen aus Steinau.

Kommen Sie in alle Stadtteile?
Ja, wir begutachten in der Steinauer Innenstadt sowie in Bellings, Hintersteinau, Marborn, Marjoß, Neustall, Rabenstein, Rebsdorf, Sarrod, Seidenroth, Uerzell und Ulmbach. Auch in die weiter entfernten Ortsteile kommen wir direkt zum Auto. Wurde es nach einem Unfall auf der A66 abgeschleppt, untersuchen wir es nach Absprache am Verwahrort oder in einer Werkstatt, wenn der Zugang sicher ist und der Betreiber zustimmt. Ein nicht fahrbereites Auto müssen Sie für den Termin nicht selbst bewegen. Verdeckte Schäden können eine weitere Prüfung nötig machen, etwa auf einer Hebebühne. Eine Niederlassung in Steinau haben wir nicht, unser Sitz ist Gießen.
Unfall auf der L3329: Wann brauche ich ein Gutachten?
Am Donnerstag, 25. Juni 2026, kurz vor 18 Uhr wollte ein Hyundai-Fahrer, aus Richtung Niederzell kommend, im Einmündungsbereich nach links auf die L3329 abbiegen. Dabei übersah er laut Polizei offenbar einen entgegenkommenden Mercedes, der von der A66 kam. Beide Autos waren nach dem Zusammenstoß nicht mehr fahrbereit und wurden abgeschleppt, den Schaden schätzte die Polizei auf rund 25.500 Euro, so der Polizeibericht. Nach so einem Unfall sichern Sie zuerst die Unfallstelle, kümmern sich um Verletzte und rufen bei Bedarf Rettungsdienst und Polizei. Halten Sie danach, soweit gefahrlos, Schäden, Verkehrsführung und Zeugen fest, und heben Sie Aktenzeichen, Abschlepp- und Werkstattunterlagen auf. Nach einem stärkeren Zusammenstoß können neben der Karosserie auch Halterungen des Stoßfängers, Fahrwerk oder verdeckte Bauteile beschädigt sein. Ein Unfallgutachten dokumentiert die Schäden, die Reparaturkosten und gegebenenfalls die Wertminderung. Bei großen Schäden zählen auch Wiederbeschaffungswert und Restwert, um einen wirtschaftlichen Totalschaden zu beurteilen. Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden sind erforderliche Gutachterkosten grundsätzlich von der gegnerischen KFZ-Haftpflicht zu erstatten. Bei Mitverschulden, strittigem Hergang oder einem Kaskoschaden wird das gesondert geprüft. Über die Schuldfrage entscheidet das Gutachten nicht.
Unfall mit einem Schul-Kleinbus: Welche Nachweise sind wichtig?
Am 3. Juni 2026 stießen an der A66-Auffahrt in Richtung Fulda ein Audi Q7 und ein als Schulbus eingesetzter Ford Transit zusammen. Die Kinder im Kleinbus blieben nach damaligen Angaben unverletzt, so der Polizeibericht. Bei so einem Unfall geht es zuerst um Menschen, nicht um Blech: Unfallstelle sichern, Verletzten helfen und bei Bedarf die 112 rufen. Fotografieren Sie erst, wenn das gefahrlos geht. Für die spätere Schadenaufnahme helfen Gesamtfotos beider Fahrzeuge, die einzelnen Kontaktstellen, Unfallort und Fahrtrichtung, Daten von Beteiligten und Zeugen sowie das Aktenzeichen der Polizei. Notieren Sie, ob Airbags ausgelöst haben oder Warnmeldungen erschienen sind, und heben Sie Abschlepp- und Werkstattunterlagen auf. Nach einem stärkeren Anstoß können hinter dem Stoßfänger auch Befestigungen, Kühler oder Sensoren der Assistenzsysteme betroffen sein, auch wenn die Verkleidung nur leicht beschädigt aussieht. Waren in Ihrem Auto Kindersitze im Einsatz, notieren Sie Hersteller und Modell und prüfen Sie die Herstellerhinweise zur Nutzung nach einem Unfall. Aus dem Polizeibericht folgt nicht, dass Kindersitze beschädigt wurden. Wir dokumentieren den Schaden am Auto und sagen Ihnen, welche weiteren Untersuchungen nötig sind. Die medizinische Beurteilung, die Schuldfrage und eine vollständige Prüfung der Insassenschutzsysteme gehören nicht automatisch zum Schadengutachten.
Motorrad rutscht auf verunreinigter Fahrbahn: Wer haftet?
Im September 2026 meldete die Polizei einen Motorradsturz an der A66-Auffahrt Steinau in Richtung Hanau. Eine BMW-GS-Fahrerin kam auf nasser, durch eine unbekannte rutschige Substanz verunreinigter Fahrbahn zu Fall, so der Polizeibericht. Woher die Substanz stammte, war damals unklar. Wichtig ist die Trennung zwischen Ursache und Schaden. Eine gefährliche Verunreinigung der Straße ist nach § 32 StVO grundsätzlich verboten. Daraus folgt aber nicht automatisch, dass ein bestimmter Verursacher oder der Straßenbetreiber für Ihren Schaden haftet. Sichern Sie sich und die Unfallstelle, informieren Sie Polizei oder Rettungsdienst und nennen Sie die vermutete Verunreinigung, damit andere geschützt werden. Notieren Sie Anschlussstelle, Fahrtrichtung, Uhrzeit und Zeugen. Fotos machen Sie später an einem sicheren Ort, suchen Sie auf der Autobahn nie nach der Flüssigkeit und nehmen Sie keine Proben. Feststellungen der Polizei sind für den Nachweis oft wertvoller als eigene riskante Aufnahmen. Nach einem Sturz können neben der Verkleidung auch Lenker, Gabel, Räder oder Rahmen betroffen sein, lassen Sie die Fahrbereitschaft fachlich prüfen. Wir dokumentieren die feststellbaren Schäden, mehr zum Motorradgutachten. Eine genaue Rahmenvermessung kann zusätzliche Fachtechnik erfordern. Ob Ansprüche gegen Dritte bestehen oder Ihre Vollkasko einspringt, hängt vom nachgewiesenen Ablauf und vom Vertrag ab.
Welche Nachweise fehlen noch für meine Anfrage?
Nach einem Unfall mit einem Kleinbus: Beteiligte, Kontaktstellen, Zeugen, Aktenzeichen und, falls vorhanden, Hersteller und Modell der Kindersitze. Nach einem Sturz wegen Fahrbahnverunreinigung: genauer Ort und Fahrtrichtung, Polizei, Zeugen und Abschleppunterlagen. Schicken Sie uns die Angaben per WhatsApp. Die Liste ersetzt keine Unfallaufnahme und keine Haftungsprüfung.
Wie schnell bekomme ich einen Termin und das Gutachten?
Innerhalb von 24 Stunden sind wir vor Ort in Steinau. Innerhalb von 48 Stunden erhalten Sie Ihr Gutachten.
Ist die Anfahrt kostenlos und wer zahlt das Gutachten?
Die Anfahrt nach Steinau ist kostenlos, das Gutachten selbst ist davon getrennt. Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden übernimmt die gegnerische Versicherung grundsätzlich die Kosten eines erforderlichen Gutachtens. Bei kleinen Schäden können Fotos und ein Kostenvoranschlag genügen, bei Mitschuld, Kasko- oder Wertgutachten gilt anderes. Was sinnvoll ist, besprechen wir vor dem Auftrag. Mehr im Ratgeber Unfallgutachten: Wer zahlt?
Was brauche ich für die Anfrage?
Für den Anfang reichen der Standort, ein paar Sätze zum Schaden, Ihre Telefonnummer und am besten Fotos. Die Zulassungsbescheinigung Teil I und Unterlagen zum Unfall helfen zusätzlich. Was fehlt, klären wir gemeinsam.

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In Steinau vor Ort

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Wir begutachten auch in Schlüchtern, Bad Soden-Salmünster und Wächtersbach. Die Anfahrt ist kostenlos.

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