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Ratgeber · Gutachterwahl

Versicherung schickt einen Gutachter.Muss ich ihn akzeptieren?

Kurz gesagt: Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall müssen Sie den Gutachter, den die gegnerische Versicherung vorschlägt, grundsätzlich nicht übernehmen. Sie dürfen einen qualifizierten KFZ-Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen.

Ob die Gegenseite dessen Kosten tragen muss, hängt vor allem von der Haftung und der Erforderlichkeit des Gutachtens ab.

Weißes SUV mit Frontschaden nach einem Verkehrsunfall

Erst prüfen

Wer hat den Gutachter geschickt?

Davon hängt ab, ob der Vorschlag für Sie bindend ist.

Fall Was gilt?
Gegnerische Haftpflicht­versicherung Bei einem fremdverschuldeten Unfall ist der Vorschlag grundsätzlich nicht bindend. Ein eigener Gutachter kann sinnvoll sein.
Eigene Kaskoversicherung Hier gelten die Vertragsbedingungen. Einen eigenen Sachverständigen sollten Sie nicht ohne Klärung der Kosten beauftragen.
Nachbesichtigung Möchte die Gegenseite das Auto nach einem Gutachten noch einmal sehen, muss die Anfrage gesondert geprüft werden. Nicht pauschal ablehnen.

Schritt für Schritt

Was sollten Sie tun, wenn die Versicherung anruft?

01

Fragen stellen.

Fragen Sie, in wessen Auftrag der Gutachter tätig wird und was genau geprüft werden soll.

02

Schaden dokumentieren.

Machen Sie Fotos vom Schaden und bewahren Sie Unfallbericht sowie Schriftverkehr auf.

03

Vor der Reparatur aufnehmen.

Lassen Sie den Schaden vor einer Reparatur möglichst fachgerecht aufnehmen. Notwendige Sicherungs­maßnahmen gehen vor.

04

Gutachter selbst wählen.

Wählen Sie bei einem größeren, fremdverschuldeten Schaden gegebenenfalls selbst einen qualifizierten Sachverständigen.

05

Nichts vorschnell unterschreiben.

Unterschreiben Sie keine abschließende Abfindung, solange noch Fragen zum Schaden offen sind.

Bei kleinen Schäden klären Sie am besten vorab, ob ein vollständiges Gutachten erforderlich ist. Mehr dazu unter Gutachten oder Kostenvoranschlag.

Formulierungshilfe

So können Sie der Versicherung antworten.

Mögliche Antwort

„Vielen Dank für Ihren Vorschlag. Ich möchte den Schaden zunächst durch einen Sachverständigen meiner Wahl feststellen lassen. Bitte senden Sie mir Ihre weiteren Fragen schriftlich.“

Das ist eine mögliche sachliche Antwort, keine rechtliche Pflichtformulierung. Ist bereits eine Nachbesichtigung angefragt, sollten Sie deren Begründung prüfen lassen, statt sie ungeprüft zurückzuweisen.

Was ist, wenn die Versicherung mein Auto schon begutachtet hat?

Sie verlieren nicht automatisch das Recht, eine eigene technische Einschätzung einzuholen. Ob ein zusätzliches Gutachten sinnvoll ist und wer dessen Kosten trägt, hängt aber vom Einzelfall ab.

Bewahren Sie vorhandene Prüfberichte und Fotos auf und klären Sie vor einem zweiten kostenpflichtigen Auftrag die Erstattungsfrage.

Versicherung möchte eine zweite Besichtigung: Darf ich Nein sagen?

Für eine Nachbesichtigung gibt es keine pauschale Antwort. Entscheidend ist unter anderem, weshalb die Versicherung erneut prüfen möchte und welche Unterlagen bereits vorliegen.

Mein TippBitten Sie um eine schriftliche Begründung und stimmen Sie das weitere Vorgehen bei Streit mit einem Verkehrsrechtsanwalt ab.

Gutachterkosten

Wer bezahlt den eigenen Gutachter?

Das hängt von der Schuldfrage, der Schadenhöhe und der Versicherung ab.

01

Unverschuldeter Haftpflicht­schaden.

Ein erforderliches und zweckmäßiges Gutachten wird grundsätzlich als Schadenposition berücksichtigt.

Wer zahlt das Gutachten? 

02

Teilschuld.

Die Kosten können entsprechend der Haftungsquote nur anteilig ersatzfähig sein.

03

Kleiner Bagatell­schaden.

Ein vollständiges Gutachten kann unverhältnismäßig sein.

Gutachten oder Kostenvoranschlag? 

04

Eigene Kasko.

Die Übernahme selbst beauftragter Sachverständigen­kosten ist nicht automatisch gegeben (§ 85 Abs. 2 VVG).

Zum Kaskogutachten 

Unabhängige Schadenaufnahme

Wie hilft ein eigenes Schaden­gutachten?

Ein KFZ-Schadengutachten kann den Zustand des Fahrzeugs, den Schadenumfang, die voraussichtlichen Reparaturkosten und, soweit relevant, weitere technische Bewertungspositionen dokumentieren.

Für eine Anfrage halten Sie am besten Unfallfotos, Fahrzeugdaten und vorhandenen Schriftverkehr bereit. Ob ein vollständiges Gutachten im Einzelfall sinnvoll ist, sollte vor der Beauftragung geklärt werden.

Mehr zum Unfallgutachten 

Grauer SUV mit Frontschaden und Maßstab bei der Schadenaufnahme
Ardijan Dulla, KFZ-Sachverständiger aus Gießen
Ardijan DullaInhaber · KFZ-Sachverständiger

Ihr Ansprechpartner

Ardijan Dulla,
KFZ-Sachverständiger aus Gießen.

Ich setze auf persönliche Erreichbarkeit, nachvollziehbare Schadenaufnahme und verständliche Informationen.

Mehr über mich und meine Qualifikationen erfahren Sie auf der Seite Über uns.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zum
Gutachter der Versicherung.

Muss ich den Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren?

Grundsätzlich nein. Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden können Sie einen qualifizierten Sachverständigen selbst auswählen.

Darf ich einen Gutachter beauftragen, obwohl die Versicherung schon jemanden geschickt hat?

Das kann möglich sein. Ob ein weiteres Gutachten erforderlich ist und dessen Kosten erstattet werden, muss im konkreten Fall geklärt werden.

Zahlt die Versicherung meinen selbst gewählten Gutachter immer?

Nein. Haftungsquote, Schadenhöhe, Erforderlichkeit und Versicherungsart sind entscheidend.

Gilt die freie Gutachterwahl auch bei der Vollkasko?

Nicht in derselben Weise wie beim fremdverschuldeten Haftpflichtschaden. Maßgeblich sind hier vor allem der Vertrag und die Regelungen zu den Gutachterkosten.

Direkter Kontakt

Die Versicherung hat einen Gutachter vorgeschlagen?

Schildern Sie mir kurz den Unfall und ob die Versicherung bereits einen Gutachter vorgeschlagen oder vorbeigeschickt hat. Ich sage Ihnen, wie ein unabhängiges Gutachten ablaufen kann.

Unfallgutachten anfragen · 1Plus Gutachten, unabhängiger KFZ-Sachverständiger

Fachliche Grundlagen

Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information, nicht der rechtlichen Beratung im Einzelfall. Über streitige Ansprüche, Mitwirkungspflichten und Fristen berät ein Verkehrsrechtsanwalt.

Informationsstand: Oktober 2026 · Herausgeber: 1Plus Gutachten