Ratgeber · Gutachterwahl
Versicherung schickt einen Gutachter.Muss ich ihn akzeptieren?
Kurz gesagt: Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall müssen Sie den Gutachter, den die gegnerische Versicherung vorschlägt, grundsätzlich nicht übernehmen. Sie dürfen einen qualifizierten KFZ-Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen.
Ob die Gegenseite dessen Kosten tragen muss, hängt vor allem von der Haftung und der Erforderlichkeit des Gutachtens ab.
Erst prüfen
Wer hat den Gutachter geschickt?
Davon hängt ab, ob der Vorschlag für Sie bindend ist.
Schritt für Schritt
Was sollten Sie tun, wenn die Versicherung anruft?
01
Fragen stellen.
Fragen Sie, in wessen Auftrag der Gutachter tätig wird und was genau geprüft werden soll.
02
Schaden dokumentieren.
Machen Sie Fotos vom Schaden und bewahren Sie Unfallbericht sowie Schriftverkehr auf.
03
Vor der Reparatur aufnehmen.
Lassen Sie den Schaden vor einer Reparatur möglichst fachgerecht aufnehmen. Notwendige Sicherungsmaßnahmen gehen vor.
04
Gutachter selbst wählen.
Wählen Sie bei einem größeren, fremdverschuldeten Schaden gegebenenfalls selbst einen qualifizierten Sachverständigen.
05
Nichts vorschnell unterschreiben.
Unterschreiben Sie keine abschließende Abfindung, solange noch Fragen zum Schaden offen sind.
Bei kleinen Schäden klären Sie am besten vorab, ob ein vollständiges Gutachten erforderlich ist. Mehr dazu unter Gutachten oder Kostenvoranschlag.
Formulierungshilfe
So können Sie der Versicherung antworten.
Mögliche Antwort
„Vielen Dank für Ihren Vorschlag. Ich möchte den Schaden zunächst durch einen Sachverständigen meiner Wahl feststellen lassen. Bitte senden Sie mir Ihre weiteren Fragen schriftlich.“
Das ist eine mögliche sachliche Antwort, keine rechtliche Pflichtformulierung. Ist bereits eine Nachbesichtigung angefragt, sollten Sie deren Begründung prüfen lassen, statt sie ungeprüft zurückzuweisen.
Was ist, wenn die Versicherung mein Auto schon begutachtet hat?
Sie verlieren nicht automatisch das Recht, eine eigene technische Einschätzung einzuholen. Ob ein zusätzliches Gutachten sinnvoll ist und wer dessen Kosten trägt, hängt aber vom Einzelfall ab.
Bewahren Sie vorhandene Prüfberichte und Fotos auf und klären Sie vor einem zweiten kostenpflichtigen Auftrag die Erstattungsfrage.
Versicherung möchte eine zweite Besichtigung: Darf ich Nein sagen?
Für eine Nachbesichtigung gibt es keine pauschale Antwort. Entscheidend ist unter anderem, weshalb die Versicherung erneut prüfen möchte und welche Unterlagen bereits vorliegen.
Mein TippBitten Sie um eine schriftliche Begründung und stimmen Sie das weitere Vorgehen bei Streit mit einem Verkehrsrechtsanwalt ab.
Gutachterkosten
Wer bezahlt den eigenen Gutachter?
Das hängt von der Schuldfrage, der Schadenhöhe und der Versicherung ab.
01
Unverschuldeter Haftpflichtschaden.
Ein erforderliches und zweckmäßiges Gutachten wird grundsätzlich als Schadenposition berücksichtigt.
Wer zahlt das Gutachten?02
Teilschuld.
Die Kosten können entsprechend der Haftungsquote nur anteilig ersatzfähig sein.
03
Kleiner Bagatellschaden.
Ein vollständiges Gutachten kann unverhältnismäßig sein.
Gutachten oder Kostenvoranschlag?04
Eigene Kasko.
Die Übernahme selbst beauftragter Sachverständigenkosten ist nicht automatisch gegeben (§ 85 Abs. 2 VVG).
Zum KaskogutachtenUnabhängige Schadenaufnahme
Wie hilft ein eigenes Schadengutachten?
Ein KFZ-Schadengutachten kann den Zustand des Fahrzeugs, den Schadenumfang, die voraussichtlichen Reparaturkosten und, soweit relevant, weitere technische Bewertungspositionen dokumentieren.
Für eine Anfrage halten Sie am besten Unfallfotos, Fahrzeugdaten und vorhandenen Schriftverkehr bereit. Ob ein vollständiges Gutachten im Einzelfall sinnvoll ist, sollte vor der Beauftragung geklärt werden.
Ihr Ansprechpartner
Ardijan Dulla,
KFZ-Sachverständiger aus Gießen.
Ich setze auf persönliche Erreichbarkeit, nachvollziehbare Schadenaufnahme und verständliche Informationen.
Mehr über mich und meine Qualifikationen erfahren Sie auf der Seite Über uns.
Häufige Fragen
Häufige Fragen zum
Gutachter der Versicherung.
Muss ich den Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren?
Darf ich einen Gutachter beauftragen, obwohl die Versicherung schon jemanden geschickt hat?
Zahlt die Versicherung meinen selbst gewählten Gutachter immer?
Gilt die freie Gutachterwahl auch bei der Vollkasko?
Direkter Kontakt
Die Versicherung hat einen Gutachter vorgeschlagen?
Schildern Sie mir kurz den Unfall und ob die Versicherung bereits einen Gutachter vorgeschlagen oder vorbeigeschickt hat. Ich sage Ihnen, wie ein unabhängiges Gutachten ablaufen kann.
Fachliche Grundlagen
Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information, nicht der rechtlichen Beratung im Einzelfall. Über streitige Ansprüche, Mitwirkungspflichten und Fristen berät ein Verkehrsrechtsanwalt.
Informationsstand: Oktober 2026 · Herausgeber: 1Plus Gutachten
