Am Donnerstag, 27. November 2025, gegen 14:55 Uhr wollte eine Clio-Fahrerin an der Anschlussstelle Gelnhausen-Ost auf die A66 in Richtung Hanau auffahren. Beim Wechsel auf die linke Spur übersah sie laut Polizei einen von hinten kommenden BMW. Nach dem Zusammenstoß überschlug sich der Clio und blieb auf dem Dach liegen. Die Polizei ging bei beiden Autos von einem Totalschaden aus, schätzte den Schaden auf etwa 27.000 Euro und ließ beide abschleppen, so der
Polizeibericht. Nach so einem Unfall sichern Sie zuerst die Unfallstelle, bringen sich in Sicherheit und helfen Verletzten, bei Bedarf mit Rettungsdienst und Polizei. Schäden, Unfallort und Zeugen halten Sie nur fest, wenn das gefahrlos geht. Ein beschädigtes Auto fahren Sie nicht selbst weiter. Nach einem schweren Zusammenstoß oder Überschlag können Fahrwerk, Struktur und sicherheitsrelevante Bauteile betroffen sein. Ein
Unfallgutachten dokumentiert die Schäden und ermittelt Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert und Restwert. Damit lässt sich beurteilen, ob ein
wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt, die Vermutung der Polizei ersetzt diese Bewertung nicht. Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden sind die Kosten eines erforderlichen, angemessenen Gutachtens grundsätzlich erstattungsfähig. Bei offener Haftung, Mitverschulden oder einem Kaskoschaden gilt anderes. Über die Schuldfrage entscheidet das Gutachten nicht.