FAQ
Häufige Fragen
zum KFZ-Gutachten.
Antworten zu Kosten, Versicherung, Gutachterwahl und Ablauf nach einem Unfall.
Kosten & Abrechnung
Was kostet ein KFZ-Gutachten?
Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die gegnerische Versicherung in der Regel ein erforderliches Gutachten. Bei kleinen Schäden gelten Ausnahmen. Für Kasko-, Wert- und Oldtimergutachten nenne ich Ihnen den Preis vorher.
Wer zahlt, wenn ich am Unfall mitschuldig bin?
Bei Mitschuld zahlt die gegnerische Versicherung nur anteilig. Wie viel sie übernimmt, hängt davon ab, wer den Unfall zu welchem Teil verursacht hat.
Wann brauche ich ein vollständiges Unfallgutachten?
Bei größeren Schäden ist ein Unfallgutachten sinnvoll. Bei kleinen Kratzern reichen oft Fotos und ein Kostenvoranschlag. Eine feste Eurogrenze gibt es nicht.
Muss ich das Gutachten vorstrecken?
Bei einem klaren Haftpflichtschaden rechne ich in der Regel direkt mit der gegnerischen Versicherung ab. Wie das funktioniert, klären wir vor dem Auftrag.
Verfahren & Bearbeitungsdauer
Wie schnell kommen Sie zu meinem Auto?
Innerhalb von 24 Stunden, egal wo Ihr Auto steht. Sie erreichen mich telefonisch oder per WhatsApp.
Wie läuft die Begutachtung ab?
Ich komme zum Auto, prüfe den Schaden, mache Fotos und berechne die Reparaturkosten. Halten Sie den Fahrzeugschein und vorhandene Unfallfotos bereit.
Wann bekomme ich mein Gutachten?
Sie erhalten Ihr schriftliches Gutachten innerhalb von 48 Stunden nach der Besichtigung. Auf Wunsch sende ich es auch an Ihren Anwalt oder die Versicherung.
Muss ich mein Auto zu Ihnen bringen?
Nein. Ich komme zu Ihnen nach Hause, zur Arbeit, an den Unfallort oder in die Werkstatt. Auch ein nicht fahrbereites Auto kann ich dort begutachten.
Versicherung & Recht
Darf ich den Gutachter selbst auswählen?
Ja. Bei einem unverschuldeten Unfall dürfen Sie in der Regel einen unabhängigen KFZ-Gutachter Ihrer Wahl beauftragen. Bei Kaskoschäden gelten andere Regeln.
Was ist, wenn die Versicherung einen Gutachter schickt?
Sie dürfen auch einen unabhängigen Gutachter beauftragen. Ob dessen Kosten übernommen werden, hängt vom Schaden und den Umständen des Unfalls ab. Mehr dazu im Ratgeber Versicherung schickt Gutachter.
Welche Kosten kann ich nach einem Unfall ersetzt bekommen?
Je nach Fall können Reparaturkosten, Wertverlust, Gutachterkosten, Mietwagen oder Nutzungsausfall sowie nötige Anwaltskosten ersetzt werden.
Brauche ich einen Anwalt?
Bei Streit über die Schuld oder gekürzten Zahlungen kann ein Anwalt helfen. Bei voller Haftung des Unfallgegners werden nötige Anwaltskosten meist ersetzt.
Schaden auszahlen lassen?
Ja, Sie können sich den Schaden grundsätzlich auszahlen lassen. Mehrwertsteuer gibt es nur, soweit sie tatsächlich anfällt.
Weitere Fragen
Kommen Sie auch in meinen Ort?
Ja. Von Gießen aus komme ich deutschlandweit zu Ihnen, nach Terminvereinbarung. Prüfen Sie Ihren Ort unter Einzugsgebiete.
Was muss ich direkt nach einem Unfall tun?
Sichern Sie die Unfallstelle. Rufen Sie bei Verletzten 112. Tauschen Sie Daten aus, machen Sie Fotos und notieren Sie Zeugen. Bei Bedarf rufen Sie die Polizei. Wann die Polizei kommen sollte, erkläre ich im Ratgeber Unfall ohne Polizei.
Erstellen Sie auch Wertgutachten?
Ja. Ich bewerte den Zustand, die Laufleistung und die Ausstattung Ihres Autos und berücksichtige vergleichbare Fahrzeuge am Markt.
Was ist eine Oldtimer-Bewertung?
Ich ermittle den Wert und beurteile den Zustand Ihres Oldtimers, etwa für Verkauf oder Versicherung. Für ein H-Kennzeichen ist ein gesondertes Gutachten nötig.
Direkter Kontakt
Noch Fragen?
Sprechen Sie direkt mit mir.
Telefonisch rund um die Uhr erreichbar. WhatsApp und Vor-Ort-Termine Mo–So 08:00–22:00 Uhr.
