Ratgeber · Gutachterkosten
Was kostet ein Unfallgutachten und wer bezahlt es?
Nach einem unverschuldeten Unfall zahlt grundsätzlich die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten für ein erforderliches Unfallgutachten. Bei kleinen Schäden, Teilschuld oder eigener Schuld gelten andere Regeln.
Ich erkläre Ihnen, welche Kosten entstehen und worauf Sie vor dem Auftrag achten sollten.
Sie hatten einen Unfall und sind unsicher, ob Sie ein Gutachten benötigen?
Schildern Sie mir Ihren Schaden. Ich erkläre Ihnen, wie die Begutachtung bei 1Plus Gutachten abläuft und welche Kostenfragen vor einem Auftrag zu klären sind.
Überblick
Wer zahlt das Unfallgutachten?
Die wichtigsten Fälle im Überblick.
WichtigNicht jedes Unfallgutachten wird automatisch von einer Versicherung bezahlt. Entscheidend sind die Haftung und die Frage, ob das Gutachten erforderlich war.
Gutachterhonorar
Was kostet ein Unfallgutachten?
Für ein KFZ-Unfallgutachten gibt es keinen gesetzlich festgelegten Einheitspreis.
Viele KFZ-Sachverständige berechnen ein Grundhonorar, das sich an der ermittelten Schadenhöhe orientiert. Hinzu können Nebenkosten und gegebenenfalls Umsatzsteuer kommen.
Kostenbeispiel
Fahrzeugschaden von 5.000 Euro
756 bis 830 €
Grundhonorar netto
Die BVSK-Honorarbefragung 2024 nennt bei einer maßgeblichen Schadenhöhe von 5.000 Euro im Honorarkorridor V ein Grundhonorar zwischen 756 und 830 Euro netto.
Die maßgebliche Schadenhöhe setzt sich bei einem Reparaturschaden aus den Netto-Reparaturkosten zuzüglich einer möglichen merkantilen Wertminderung zusammen. Nebenkosten und gegebenenfalls Umsatzsteuer sind in den genannten Grundhonoraren nicht enthalten.
Bitte beachten: Das Beispiel zeigt Werte aus einer Branchenbefragung. Es ist kein verbindliches Preisangebot von 1Plus Gutachten.
Zusammensetzung
Wie setzen sich die Gutachterkosten zusammen?
01
Grundhonorar
Vergütung für die Schadenaufnahme, die Kalkulation und die Erstellung des Gutachtens.
02
Nebenkosten
Je nach Vereinbarung beispielsweise Fahrtkosten, Fotos, Schreibarbeiten oder weitere Auslagen.
03
Umsatzsteuer
Soweit sie auf die Leistung anfällt, kommt sie zum Nettobetrag hinzu.
Als Orientierung dient unter anderem die BVSK-Honorarbefragung. Sie ist keine gesetzliche Gebührenordnung.
Mein Hinweis: Lassen Sie sich vor der Beauftragung erklären, wie das Honorar berechnet wird und welche Kosten zusätzlich entstehen können.
Unverschuldeter Unfall: Zahlt die gegnerische Versicherung?
Wenn ein anderer Fahrer den Unfall vollständig verursacht hat, muss dessen Haftpflichtversicherung grundsätzlich die erforderlichen Kosten der Schadenfeststellung ersetzen. Dazu gehören bei einem entsprechenden Schaden auch die Kosten eines unabhängigen KFZ-Sachverständigen.
Die Grundlage bildet § 249 BGB. Sie dürfen grundsätzlich selbst einen geeigneten Sachverständigen auswählen.
Das bedeutet jedoch nicht, dass in jedem Fall sämtliche Gutachterkosten ohne Prüfung übernommen werden. Bei kleinen Schäden, ungeklärter Haftung oder Streit über die Erforderlichkeit beziehungsweise Höhe des Honorars können Fragen zur Kostenerstattung entstehen.
Muss ich die Gutachterkosten vorstrecken?
Bei klaren Haftpflichtschäden ist bei 1Plus Gutachten nach vorheriger Absprache in der Regel eine direkte Abrechnung mit der gegnerischen Versicherung vorgesehen. Dafür kann beispielsweise eine Abtretungserklärung verwendet werden.
Was bedeutet eine Abtretung?
Sie übertragen einen bestimmten Anspruch auf Kostenerstattung an den Sachverständigen. Dieser kann den entsprechenden Betrag dann selbst gegenüber der Versicherung geltend machen.
Wichtig bleibt: Wer einen Gutachter beauftragt, ist grundsätzlich dessen Vertragspartner. Ob und in welchem Umfang die Versicherung zahlen muss, ist davon zu unterscheiden.
Deshalb erkläre ich Ihnen vor der Beauftragung, wie das Honorar und die vorgesehene Abrechnung geregelt sind.
Wann reicht ein Kostenvoranschlag statt eines Unfallgutachtens?
Nicht jeder Kratzer oder jede kleine Delle macht ein vollständiges Gutachten erforderlich. Bei erkennbar geringfügigen Schäden reichen häufig Fotos und ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt aus.
Der ADAC nennt bei sogenannten Bagatellschäden eine grobe Orientierung von etwa 1.000 Euro. Das ist keine feste gesetzliche Grenze. Entscheidend sind die konkreten Umstände.
Beispiel
Kleiner Parkschaden
Ein anderes Fahrzeug verursacht einen oberflächlichen Kratzer. Weitere Beschädigungen sind nach fachlicher Einschätzung nicht zu erwarten. Hier kann ein Kostenvoranschlag ausreichend sein.
Beispiel
Auffahrunfall mit beschädigtem Stoßfänger
Nach einem Auffahrunfall sehen Sie zunächst nur eine Delle. Hinter der Verkleidung können jedoch Halterungen, Sensoren oder andere Bauteile beschädigt sein. Die tatsächliche Schadenhöhe lässt sich daher nicht immer allein am sichtbaren Schaden erkennen.
Ein vollständiges Unfallgutachten kann neben den Reparaturkosten weitere wichtige Werte enthalten, etwa eine mögliche Wertminderung, den Wiederbeschaffungswert oder den Restwert.
Gerade die Wertminderung wird häufig übersehen: Auch ein fachgerecht repariertes Unfallfahrzeug kann beim späteren Verkauf weniger wert sein.
Mein RatEntscheiden Sie nicht allein anhand der sichtbaren Beschädigung, ob ein Gutachten erforderlich ist. Lassen Sie den konkreten Schaden fachlich einordnen.
Was gilt bei Teilschuld?
Wenn beide Unfallbeteiligten mitverantwortlich sind, richtet sich die Erstattung grundsätzlich nach der sogenannten Haftungsquote.
Beispiel
Dann werden die erforderlichen Gutachterkosten grundsätzlich zu 70 Prozent von der Gegenseite erstattet. Für den restlichen Anteil können eigene Kosten entstehen.
Bei einer zusätzlichen Kaskoversicherung können besondere Regeln gelten. Ist die Schuldfrage ungeklärt, sollten Sie mögliche Kostenrisiken vor der Beauftragung prüfen lassen.
Wer bezahlt das Gutachten bei einem selbst verursachten Unfall?
Haben Sie den Unfall selbst verursacht, kommt möglicherweise Ihre Vollkaskoversicherung für den Fahrzeugschaden auf. Ob sie auch einen selbst beauftragten Sachverständigen bezahlt, hängt von den Versicherungsbedingungen und einer möglichen Zustimmung ab.
Viele Kaskoversicherungen möchten den Schaden zunächst durch einen eigenen Gutachter prüfen lassen. Klären Sie deshalb vor der eigenständigen Beauftragung, ob Ihre Versicherung die Gutachterkosten übernimmt.
Was passiert, wenn die Versicherung das Gutachterhonorar kürzt?
Manchmal erstattet eine Versicherung die Gutachterrechnung nicht vollständig. Beispielsweise kann sie die Erforderlichkeit des Gutachtens oder einzelne Honorarpositionen beanstanden.
Eine Kürzung ist nicht automatisch berechtigt. Umgekehrt bedeutet eine Gutachterrechnung nicht, dass jeder Betrag unter allen Umständen erstattet werden muss.
Der Bundesgerichtshof hat sich mit dem sogenannten Sachverständigenrisiko befasst. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Gegenseite auch das Risiko überhöhter Sachverständigenkosten tragen. Welche Ansprüche im Einzelfall bestehen, hängt von den konkreten Umständen ab.
Was sollten Sie tun?
Bewahren Sie die Honorarvereinbarung, die Rechnung und die Schreiben der Versicherung auf. Lassen Sie eine Kürzung bei Bedarf rechtlich prüfen, beispielsweise durch einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht.
Werden die Gutachterkosten auch ohne Reparatur erstattet?
Grundsätzlich kann ein erforderliches Unfallgutachten auch dann erstattungsfähig sein, wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht reparieren lassen, sondern den Fahrzeugschaden auf Gutachtenbasis abrechnen. Das nennt sich fiktive Abrechnung.
Wichtig ist die Unterscheidung: Nicht angefallene Umsatzsteuer auf eine lediglich fiktiv berechnete Reparatur wird grundsätzlich nicht ersetzt. Die Erstattung tatsächlich erforderlicher Gutachterkosten ist davon getrennt zu beurteilen.
Checkliste
Vier Fragen, die Sie vor der Beauftragung klären sollten.
01
Ist ein vollständiges Gutachten erforderlich?
Bei kleinen Schäden kann ein Kostenvoranschlag ausreichen.
02
Wer haftet für den Unfall?
Bei Teilschuld oder ungeklärter Haftung können eigene Kosten entstehen.
03
Wie wird das Honorar berechnet?
Fragen Sie nach Grundhonorar und möglichen Nebenkosten.
04
Wie funktioniert die Abrechnung?
Klären Sie, ob eine direkte Abrechnung vorgesehen ist und was bei einer Kürzung geschieht.
So wissen Sie besser, welche Kosten entstehen können und worauf Sie vor einem Auftrag achten sollten.
1Plus Gutachten
Unfallgutachten in Gießen: So hilft Ihnen 1Plus Gutachten.
1Plus Gutachten ist ein KFZ-Sachverständigenbüro aus Gießen. Ich begutachte Fahrzeugschäden nach Terminvereinbarung direkt am Standort Ihres Fahrzeugs, in Gießen und in den Orten meines Einzugsgebiets.
Schaden schildern
Rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir per WhatsApp. Teilen Sie mir kurz mit, wie der Unfall passiert ist und wo sich Ihr Fahrzeug befindet.
Ablauf und Kostenfragen klären
Ich bespreche mit Ihnen die Begutachtung, die benötigten Informationen und die Honorar- und Abrechnungsbedingungen vor der Beauftragung.
Fahrzeug begutachten lassen
Nach der Beauftragung vereinbaren wir einen Termin. Ich dokumentiere den Schaden und ermittle die relevanten Werte.
Weitere Informationen finden Sie auf meiner Seite Unfallgutachten erstellen lassen.
Ihr Ansprechpartner
Ardijan Dulla,
KFZ-Sachverständiger aus Gießen.
Ich setze auf persönliche Erreichbarkeit, nachvollziehbare Schadenaufnahme und verständliche Informationen.
Mehr über mich und meine Qualifikationen erfahren Sie auf der Seite Über uns.
Häufige Fragen
Häufige Fragen
zu den Gutachterkosten.
Darf ich den KFZ-Gutachter selbst auswählen?
Muss ich den günstigsten Gutachter nehmen?
Kann ich den Schaden zunächst per Foto zeigen?
Ist ein Unfallgutachten kostenlos?
Direkter Kontakt
Sie hatten einen Unfall?
Ich helfe Ihnen beim nächsten Schritt.
Sie sind unsicher, ob Sie ein Gutachten benötigen oder wer die Kosten übernimmt? Schildern Sie mir Ihren Schaden. Ich erkläre Ihnen den Ablauf und welche Fragen vor der Beauftragung zu klären sind.
Fachliche Grundlagen und Quellen
- § 249 BGB: Art und Umfang des Schadensersatzes
- ADAC: Verkehrsunfall in Deutschland. Das zahlt die gegnerische Versicherung (Stand 26.08.2026)
- BVSK: Honorarbefragung 2024
- BGH, Urteil vom 12.03.2024, VI ZR 280/22
Die Angaben erläutern allgemeine Grundsätze und ersetzen keine rechtliche Prüfung des Einzelfalls.
Informationsstand: Oktober 2026 · Herausgeber: 1Plus Gutachten, Gießen
