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Einzugsgebiet · Frankfurt am Main

Ihr KFZ‑Gutachter
in Frankfurt.

Von Sachsenhausen bis Bornheim: Anfahrt kostenlos, Termin innerhalb von 24 Stunden.

Dafür steht 1Plus Gutachten

Unfallgutachten Frankfurt

Drei Fragen
aus Frankfurt.

01

Wie schnell sind Sie da?

Von Gießen bis Frankfurt sind es rund 51 km Luftlinie. Wir kommen innerhalb von 24 Stunden, kostenlos.

02

Baum auf dem Auto?

Halten Sie Abstand, es können weitere Äste fallen. Fotografieren Sie erst, wenn die Stelle gesichert ist.

03

Geparkt und gerammt?

Auch ohne Verschulden des Fahrers kann der Halter haften. Sichern Sie Zeugen und Aktenzeichen.

Ihr Termin in Frankfurt

Drei Schritte
zum Gutachten.

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Rufen Sie an oder schreiben Sie per WhatsApp und schildern Sie kurz Ihr Anliegen.

Besichtigung vor Ort

Wir kommen zum geeigneten Standort in Frankfurt, vor die Wohnung, zur Arbeit oder in die Werkstatt.

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Innerhalb von 48 Stunden erhalten Sie Ihr Gutachten. Fehlen Informationen, sagen wir es Ihnen vorher.

Leistungen

Gutachten
für Frankfurt.

Vor Ort Begutachtung

In 24 Stunden bei Ihnen.

Ohne Umweg über ein Vermittlungsportal: Ich komme in Frankfurt persönlich zu Ihrem Auto.

Sie wissen, mit wem Sie sprechen und welche Untersuchung Sie beauftragen.
Ardijan Dulla Inhaber · KFZ-Sachverständiger DESAG geprüft · Weitergebildet bei modal
Ardijan Dulla, KFZ-Sachverständiger und Inhaber von 1Plus Gutachten

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Unfallgutachten

Ein Blick
in unsere Arbeit.

Sachverständiger von 1Plus Gutachten fotografiert einen Frontschaden an einem Pkw
FotodokumentationFrontschaden · Vor Ort
Sachverständiger von 1Plus Gutachten prüft die Seitenwand eines weißen Pkw mit Reflektor
SchadenprüfungPkw · Seitenwand
Frontschaden – Pkw
FrontschadenPkw · Mit Maßstab
Frontschaden – SUV
ParkschadenSUV · Kotflügel
Kratzer und Delle – Pkw
Kratzer und DellenPkw · Seitenwand
Frontschaden – Pkw
FrontschadenPkw · Haftpflicht
Seitenschaden am Heck eines Kombis
SeitenschadenKombi · Seitenwand
Heckschaden an einer Limousine
HeckschadenLimousine · Heck
Frontschaden – Transporter
FrontschadenTransporter · Front
Auffahrunfall, Heckschaden an einer Limousine
AuffahrunfallPkw · Kofferraum
Seitenschaden mit Delle an Tür und Seitenwand eines Pkw
SeitenschadenPkw · Tür
Frontschaden am Stoßfänger eines SUV
FrontschadenSUV · Stoßfänger

Ihr Auto wurde nach einem Unfall schon repariert? Reparaturbestätigung nach Unfall 

Ihr Ansprechpartner für Frankfurt

Persönlich. Unabhängig.
Gründlich.

Ardijan Dulla betreut Ihre Anfrage persönlich und erklärt vorab, welche Informationen für eine sachliche Bewertung fehlen.

  • DESAG geprüftAnerkannter Sachverständiger
  • Unabhängigvon Versicherungen
  • Vor Ortin ganz Frankfurt

Kosten nach einem Unfall

Unverschuldeter Unfall?
Wer zahlt?

Kostenlose Anfahrt heißt nicht kostenloses Gutachten. Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt aber grundsätzlich die gegnerische Versicherung.

Erstattungsfähige Kosten

Welche Kosten übernommen
werden können.

Wer bezahlt das Unfallgutachten? 

Gutachterkosten oft

0 €

Bei voller Haftung rechnen wir direkt mit der Versicherung ab. Sie müssen in der Regel nichts vorstrecken.

Jetzt kostenlos beraten lassen

Häufige Fragen

Fragen aus Frankfurt.

Kommen Sie in alle Frankfurter Stadtteile?
Ja, Frankfurt hat 46 Stadtteile, und wir kommen in jeden davon, ob Innenstadt, Altstadt, Bahnhofsviertel, Nordend, Ostend, Westend, Bornheim, Sachsenhausen, Bockenheim, Gallus, Höchst, Niederrad, Bergen-Enkheim, Rödelheim, Fechenheim oder Kalbach-Riedberg. Wir besichtigen Ihr Auto vor Ihrer Wohnung, am Arbeitsplatz, in einer Werkstatt oder auf einem Abschleppgelände, wenn Zugang und sichere Untersuchung möglich sind. Auch für ein nicht fahrbereites Auto stimmen wir den Standort vorher ab. Verdeckte Schäden können eine weitere Prüfung nötig machen, etwa auf einer Hebebühne. Eine Filiale in Frankfurt haben wir nicht, unser einziger Sitz ist Gießen.
Baum im Gallus auf geparkte Autos: Wer zahlt?
In der Nacht zum 28. August 2026 fiel bei einem Sturm im Frankfurter Gallus ein Baum auf die Straße, seine Äste landeten auf mehreren Autos und beschädigten sie, so ein Bericht der hessenschau. Das war kein Auftrag von uns. Landet ein Baum oder Ast auf Ihrem Auto, bleiben Sie zuerst auf Abstand, denn weitere Äste können herunterfallen. Lassen Sie Gefahrenstellen sichern, bevor Sie fotografieren. Dokumentieren Sie dann, soweit gefahrlos möglich, Auto, Standort, Baum und erkennbare Schäden. Notieren Sie Uhrzeit, Wetter und Zeugen und heben Sie Fotos vom Auto aus der Zeit vor dem Unwetter auf. Bei öffentlichen Bäumen kann das Frankfurter Baumkataster zusätzliche Angaben zum Standort liefern, eine Pflichtverletzung beweist es aber nicht. Sind Scheiben oder das Dach getroffen, lassen Sie die Verkehrssicherheit prüfen. Bei einem unmittelbaren Sturmschaden kommt grundsätzlich die Teilkasko in Betracht, häufig ab Windstärke 8, maßgeblich ist Ihr Vertrag, mehr zum Kaskogutachten. Fahren Sie dagegen gegen einen Baum, der schon auf der Straße liegt, ist oft die Vollkasko gefragt. Die Stadt oder der Eigentümer des Baums haftet nicht automatisch, dafür müssten etwa eine verletzte Verkehrssicherungspflicht oder andere haftungsbegründende Umstände nachgewiesen werden. Wir dokumentieren die Schäden am Auto und bewerten die Reparaturkosten, für die frühe Sicherung gibt es das Beweissicherungsgutachten. Den Zustand des Baums oder die rechtliche Haftung stellen wir nicht fest.
Geparktes Auto nach einem medizinischen Notfall beschädigt: Haftet jemand?
Am Mittwoch, 21. Oktober 2026, gegen 12:25 Uhr verlor ein Autofahrer in der Landgraf-Wilhelm-Straße im Ostend die Kontrolle über sein Auto und prallte gegen drei geparkte Fahrzeuge. Als Ursache vermutete die Polizei einen medizinischen Notfall, den Schaden schätzte sie im niedrigen fünfstelligen Bereich, so der Polizeibericht. Eine abschließende Feststellung ist das nicht. Wird Ihr geparktes Auto bei einem ähnlichen Unfall beschädigt, fotografieren Sie die Parkposition und jede Schadenstelle, sobald es sicher ist. Sichern Sie Zeugen, das Aktenzeichen der Polizei und die bekannten Versicherungsdaten. Trennen Sie Vorschäden, die schon vorher da waren, von neuen Beschädigungen. Wichtig: Kein nachgewiesenes Verschulden bedeutet nicht automatisch keine Haftung. Nach § 7 StVG kann der Halter des Fahrzeugs unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch ohne eigenes Verschulden haften, ob das in Ihrem Fall zutrifft, muss geprüft werden. Lassen Sie die Reparatur möglichst erst beginnen, wenn Fotos und Schadenaufnahme gesichert sind, bei Risiken für die Verkehrssicherheit geht Sicherheit vor. Ein Unfallgutachten ermittelt die Schäden und eine mögliche Wertminderung, mehr auch im Ratgeber Parkschaden am Auto. Eine medizinische Ursache oder eine verbindliche Haftungsquote stellen wir nicht fest.
Wie schnell geht es und wer bezahlt das Gutachten?
Kostenlose Anfahrt heißt nicht kostenloses Gutachten. Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden übernimmt die gegnerische Versicherung erforderliche und angemessene Gutachterkosten grundsätzlich, wenn der Anspruch besteht. Bei kleineren Bagatellschäden kann ein Kostenvoranschlag genügen. Besteht Mitschuld, ist der Verursacher unbekannt oder geht es um Kasko, kommt es auf die Umstände und den Vertrag an. Eine freiwillige Bewertung bezahlen Sie normalerweise selbst. Sagen Sie uns, ob das Auto schon repariert, abgeschleppt oder von der Versicherung besichtigt wurde, das beeinflusst, welche Unterlagen und Untersuchungen noch nötig sind. Hat die gegnerische Versicherung schon einen eigenen Gutachter angekündigt, lesen Sie den Ratgeber Versicherung schickt Gutachter. Umfang und Kosten besprechen wir vor dem Auftrag, mehr im Ratgeber Unfallgutachten: Wer zahlt?
Was gehört auf Ihre Schaden-Checkliste?
Für eine erste Übersicht fünf Dinge: Unfallort, Zeitpunkt, erkennbare Schadenstellen, mögliche Zeugen und vorhandene Versicherungsdaten. Je nach Fall kommen sichere Fotos, Angaben zum Wetter oder das Aktenzeichen der Polizei dazu, nach einem Sturm auch Fotos vom Baum und vom Standort. Bringen Sie sich für Beweise niemals in Gefahr. Schicken Sie uns, was Sie haben, per WhatsApp. Die Liste hilft bei der Vorbereitung, ersetzt aber weder ein Gutachten noch eine Rechtsberatung.
Wie schnell bekomme ich einen Termin und das Gutachten?
Innerhalb von 24 Stunden sind wir vor Ort in Frankfurt. Innerhalb von 48 Stunden erhalten Sie Ihr Gutachten.
Ist die Anfahrt wirklich kostenlos?
Ja, in ganz Frankfurt berechnen wir keine Anfahrt. Bei einem berechtigten, unverschuldeten Haftpflichtschaden übernimmt grundsätzlich die gegnerische Versicherung auch das Gutachten, soweit es erforderlich und angemessen ist.
Was brauchen Sie von mir?
Standort, Anlass, eine kurze Schilderung, ob das Auto vermutlich fahrbereit ist, und wie wir Sie erreichen. Fotos helfen, sind aber für den ersten Kontakt kein Muss.

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