01520 438 7484

Einzugsgebiet · Seligenstadt

Ihr KFZ‑Gutachter
in Seligenstadt.

Auch in Froschhausen: Anfahrt kostenlos, Termin innerhalb von 24 Stunden.

Dafür steht 1Plus Gutachten

Unfallgutachten Seligenstadt

Drei Fragen
aus Seligenstadt.

01

Wie schnell sind Sie da?

Von Gießen bis Seligenstadt sind es rund 63 km Luftlinie. Wir kommen innerhalb von 24 Stunden, kostenlos.

02

Unfall mit Notarzt?

Schreiben Sie auf, ob Sie Blaulicht und Horn wirklich wahrgenommen haben. Vermutungen getrennt halten.

03

Ladung verloren?

Laufen Sie nie auf die Autobahn. Notieren Sie Fahrzeug, Richtung, Uhrzeit und Zeugen, soweit bekannt.

Ihr Termin in Seligenstadt

Drei Schritte
zum Gutachten.

Kontakt aufnehmen

Schildern Sie Ihr Anliegen telefonisch oder per WhatsApp und nennen Sie den Standort.

Besichtigung vor Ort

Wir besichtigen das Auto am sicheren, vereinbarten Standort in Seligenstadt, auch in der Werkstatt.

Gutachten erhalten

Innerhalb von 48 Stunden erhalten Sie Ihr Gutachten. Gibt es Grenzen bei der Untersuchung, sagen wir es offen.

Leistungen

Gutachten
für Seligenstadt.

Vor Ort Begutachtung

In 24 Stunden bei Ihnen.

Sie müssen keine Prüfstelle aufsuchen: Ich komme in Seligenstadt dorthin, wo Ihr Auto steht.

Sie erreichen mich direkt, und wir klären die nächsten Schritte in verständlicher Sprache.
Ardijan Dulla Inhaber · KFZ-Sachverständiger DESAG geprüft · Weitergebildet bei modal
Ardijan Dulla, KFZ-Sachverständiger und Inhaber von 1Plus Gutachten

Google-Bewertungen

Das sagen
unsere Kunden.

Echte Bewertungen von Kunden auf Google.

5,0

von 5 Sternen auf Google

Unfallgutachten

Ein Blick
in unsere Arbeit.

Sachverständiger von 1Plus Gutachten fotografiert einen Frontschaden an einem Pkw
FotodokumentationFrontschaden · Vor Ort
Sachverständiger von 1Plus Gutachten prüft die Seitenwand eines weißen Pkw mit Reflektor
SchadenprüfungPkw · Seitenwand
Frontschaden – Pkw
FrontschadenPkw · Mit Maßstab
Frontschaden – SUV
ParkschadenSUV · Kotflügel
Kratzer und Delle – Pkw
Kratzer und DellenPkw · Seitenwand
Frontschaden – Pkw
FrontschadenPkw · Haftpflicht
Seitenschaden am Heck eines Kombis
SeitenschadenKombi · Seitenwand
Heckschaden an einer Limousine
HeckschadenLimousine · Heck
Frontschaden – Transporter
FrontschadenTransporter · Front
Auffahrunfall, Heckschaden an einer Limousine
AuffahrunfallPkw · Kofferraum
Seitenschaden mit Delle an Tür und Seitenwand eines Pkw
SeitenschadenPkw · Tür
Frontschaden am Stoßfänger eines SUV
FrontschadenSUV · Stoßfänger

Ihr Auto wurde nach einem Unfall schon repariert? Reparaturbestätigung nach Unfall 

Ihr Ansprechpartner für Seligenstadt

Persönlich. Unabhängig.
Gründlich.

Ardijan Dulla betreut Ihre Anfrage persönlich und erklärt, welche Untersuchungen sinnvoll sind.

  • DESAG geprüftAnerkannter Sachverständiger
  • Unabhängigvon Versicherungen
  • Vor Ortin allen drei Stadtteilen

Kosten nach einem Unfall

Unverschuldeter Unfall?
Wer zahlt?

Die Anfahrt ist kostenlos, das Gutachten nicht automatisch. Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt aber grundsätzlich die gegnerische Versicherung.

Erstattungsfähige Kosten

Welche Kosten übernommen
werden können.

Wer bezahlt das Unfallgutachten? 

Gutachterkosten oft

0 €

Bei voller Haftung rechnen wir direkt mit der Versicherung ab. Sie müssen in der Regel nichts vorstrecken.

Jetzt kostenlos beraten lassen

Häufige Fragen

Fragen aus Seligenstadt.

Welche Stadtteile betreuen Sie?
Alle drei: Seligenstadt, Froschhausen und Klein-Welzheim. Wir kommen zu Ihnen nach Hause, zum Arbeitsplatz oder nach Absprache in eine Werkstatt. Auch ein Abschleppgelände ist möglich, wenn Zugang und sichere Untersuchung gewährleistet sind, das klären wir vorher mit dem Betrieb. Für ein nicht fahrbereites Auto vereinbaren wir einen geeigneten Standort. Verdeckte Schäden können eine weitere Prüfung nötig machen, etwa auf einer Hebebühne in einer Werkstatt. Eine Niederlassung in Seligenstadt haben wir nicht, unser einziger Sitz ist Gießen.
Unfall mit einem Notarztfahrzeug: Bin ich automatisch schuld?
Nein. Am Samstag, 25. Oktober 2025, kurz vor 10 Uhr wollte in der Frankfurter Straße ein Autofahrer in Richtung Innenstadt nach links in die Emmastraße abbiegen. Ein Notarztwagen auf dem Weg zu einem Einsatz versuchte zu überholen, die beiden stießen zusammen. Der Notarztwagen fuhr danach durch eine Hecke und prallte frontal gegen die Fassade einer Klinik, so ein Bericht der hessenschau nach Angaben der Polizei. Wer welchen Anteil trägt, ist damit nicht geklärt, und ob Blaulicht und Einsatzhorn zusammen eingeschaltet waren, geht aus dem Bericht nicht hervor. Das war kein Auftrag von uns. Nach einer ähnlichen Kollision sichern Sie zuerst die Unfallstelle und helfen Verletzten. Notieren Sie Kreuzung, Fahrspuren, Uhrzeit, Fahrtrichtungen und Zeugen. Schreiben Sie auf, ob Sie Blaulicht oder Horn tatsächlich wahrgenommen haben, und halten Sie Vermutungen getrennt. Beim Überholen und Abbiegen können Reihenfolge, Positionen und ein gesetzter Blinker später wichtig sein. Fotografieren Sie die Schäden nur gefahrlos und heben Sie Unfallbericht und vorhandene Aufnahmen auf. Sonderrechte bedeuten keine automatische Alleinschuld des anderen Fahrers. Für das Wegerecht nach § 38 StVO müssen blaues Blinklicht und Einsatzhorn zusammen eingesetzt werden. Ein Unfallgutachten dokumentiert den Schaden an Ihrem Auto, je nach Fall auch die Wertminderung. Über die Haftung entscheiden wir nicht, und eine Unfallrekonstruktion gehört nicht dazu.
Holzkiste auf der A3 trifft das Auto: Wer zahlt?
Am Freitagabend, 22. August 2025, gegen 22 Uhr verlor auf der A3 in Richtung Würzburg zwischen der Anschlussstelle Seligenstadt und dem Seligenstädter Dreieck ein vorausfahrendes Fahrzeug eine Holzkiste. Sie traf einen grauen Dacia Jogger und beschädigte unter anderem Motorhaube und Seitenspiegel, rund 3.500 Euro Schaden. Über das verursachende Fahrzeug war nichts bekannt, so der Polizeibericht. Das war kein Auftrag von uns. Bei verlorener Ladung fahren Sie ohne riskantes Manöver zu einer sicheren Haltemöglichkeit. Laufen Sie niemals auf die Autobahn, um Gegenstände einzusammeln. Notieren Sie, soweit bekannt, eine Beschreibung des Fahrzeugs, Fahrtrichtung, Uhrzeit und Zeugen. Fotografieren Sie die Trefferstellen und mögliche Glasschäden und heben Sie die Aufnahmen auf. Ist ein Spiegel beschädigt oder die Beleuchtung beeinträchtigt, beurteilen Sie die sichere Weiterfahrt nicht anhand eines Fotos selbst. Halten Sie die Vorgangsnummer der Anzeige für die Versicherung bereit. Ist der Verursacher unbekannt, zahlt nicht automatisch eine gegnerische Haftpflicht. Wird er ermittelt und haftet er, kommt dessen Versicherung in Betracht, sonst hängt alles von Ihrer eigenen Kasko und dem Vertrag ab, mehr zum Kaskogutachten. Wir bewerten die sichtbaren und untersuchbaren Schäden, für die frühe Sicherung gibt es das Beweissicherungsgutachten. Den Verursacher ermitteln wir nicht, und eine Zahlung können wir nicht garantieren.
Kosten, Versicherung und Termin: Was gilt?
Die Anfahrt ist kostenlos, das Gutachten nicht automatisch. Bei einem berechtigten, unverschuldeten Haftpflichtschaden trägt die gegnerische Versicherung erforderliche und angemessene Gutachterkosten grundsätzlich. Bei Bagatellschäden kann ein Kostenvoranschlag genügen. Bei Mitschuld, unbekanntem Verursacher und Kasko hängt die Erstattung vom Einzelfall und vom Vertrag ab. Eine freiwillige Bewertung zahlt der Auftraggeber normalerweise selbst. Lassen Sie sich vorher erklären, ob eine vollständige Schadenkalkulation, eine Bewertung oder zunächst nur die Sicherung vorhandener Spuren nötig ist, Auftrag und Kosten besprechen wir vorab. Mehr im Ratgeber Unfallgutachten: Wer zahlt?
Welche Beweise sollten Sie sichern?
Nach einem Unfall mit einem Einsatzfahrzeug: Kreuzung, Fahrspuren, Uhrzeit, Fahrtrichtungen, Zeugen, ob Sie Blaulicht und Horn wahrgenommen haben, Fotos und Unfallbericht. Nach verlorener Ladung: Beschreibung des verursachenden Fahrzeugs, Fahrtrichtung, Uhrzeit, Zeugen, Fotos der Trefferstellen und die Vorgangsnummer der Anzeige. Bei einem anderen Schaden: Standort, kurze Schilderung, Fotos und vorhandene Unterlagen. Schicken Sie uns, was Sie haben, per WhatsApp. Die Liste trifft keine Entscheidung über die Haftung.
Wie schnell bekomme ich einen Termin und das Gutachten?
Innerhalb von 24 Stunden sind wir vor Ort in Seligenstadt. Innerhalb von 48 Stunden erhalten Sie Ihr Gutachten.
Ist die Anfahrt kostenlos?
Ja, in ganz Seligenstadt ist die Anfahrt kostenlos. Das Gutachten selbst kann kostenpflichtig sein, bei einem unverschuldeten Unfall trägt es aber grundsätzlich die gegnerische Versicherung.
Was brauchen Sie zunächst von mir?
Standort, gewünschte Leistung, eine kurze Schilderung, ob das Auto vermutlich fahrbereit ist, Ihre Telefonnummer und vorhandene Fotos.

Direkter Kontakt

Auto beschädigt?
Rufen Sie uns an.

Ihr Auto steht in Seligenstadt, Froschhausen oder Klein-Welzheim? Rufen Sie uns an.

In Seligenstadt vor Ort

Weitere Orte

Rund um
Seligenstadt.

Wir begutachten auch in Rodgau, Hanau und Rödermark. Die Anfahrt ist kostenlos.

Anrufen WhatsApp