Am Vormittag des 2. Oktober 2025 beschädigte ein Mercedes-Fahrer in der Luisenstraße sieben geparkte Autos und in der angrenzenden Geleitsstraße vier weitere. Die Polizei ging von einem Schaden von mehreren Zehntausend Euro aus, die Ursache war zunächst nicht geklärt, so der
Polizeibericht. Wurde Ihr geparktes Auto beschädigt, fotografieren Sie die Schäden aus mehreren Blickwinkeln. Notieren Sie den genauen Standort, Zeugen und was Sie über den Verursacher wissen, und heben Sie die Unterlagen der Polizei auf. Nach einem stärkeren Parkschaden können neben Dellen und Kratzern auch angrenzende Teile oder verdeckte Bereiche beschädigt sein. Ein Gutachten dokumentiert die Schäden und ermittelt zum Beispiel Reparaturkosten und eine mögliche
Wertminderung. Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden sind erforderliche und angemessene Gutachterkosten grundsätzlich erstattungsfähig, bei geringen Schäden kann ein
Kostenvoranschlag reichen. Entscheidend ist der Einzelfall. Mehr zum
Unfallgutachten und im Ratgeber
Parkschaden am Auto.