Am Morgen des 11. März 2026 kam es auf der B459 von Dietzenbach in Richtung Gravenbruch zu einem Auffahrunfall mit drei Autos. Ein VW Polo fuhr auf einen Fiat 500 auf, der dadurch gegen einen VW Golf geschoben wurde. Zwei Menschen wurden leicht verletzt, zwei Autos mussten abgeschleppt werden, so der
Polizeibericht. Nach einem ähnlichen Unfall sichern Sie zuerst die Unfallstelle und helfen Verletzten. Dokumentieren Sie danach, soweit gefahrlos möglich, die beschädigten Bereiche, Zeugen und den Unfallort. Vor der Reparatur hält ein Unfallgutachten Schäden an Front und Heck, die Reparaturkosten und gegebenenfalls eine
Wertminderung fest. Für verdeckte Schäden können Prüfungen in der Werkstatt nötig sein. Wer haftet, entscheidet das Gutachten nicht verbindlich. Bei voller Haftung des Unfallgegners sind die Kosten eines erforderlichen Gutachtens grundsätzlich erstattungsfähig, bei Mitschuld oder Bagatellschäden gelten Besonderheiten. Mehr zum
Unfallgutachten.