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Einzugsgebiet · Freigericht

Ihr KFZ‑Gutachter
in Freigericht.

Von Somborn bis Horbach: Anfahrt kostenlos, Termin innerhalb von 24 Stunden.

Dafür steht 1Plus Gutachten

Unfallgutachten Freigericht

Drei Fragen
aus Freigericht.

01

Wie schnell sind Sie da?

Von Gießen bis Freigericht sind es rund 57 km Luftlinie. Wir kommen innerhalb von 24 Stunden, die Anfahrt ist kostenlos.

02

Anhänger gelöst?

Dokumentieren Sie Zugfahrzeug, Kupplung, Abreißseil und Deichsel getrennt. Bewegen Sie beschädigte Teile nicht.

03

E-Bike gegen Ihr Auto?

Beim normalen Pedelec kommt die Privathaftpflicht in Frage, beim S-Pedelec die KFZ-Haftpflicht. Fragen Sie nach dem Typ.

Ihr Termin in Freigericht

Drei Schritte
zum Gutachten.

Kontakt aufnehmen

Rufen Sie an oder schreiben Sie per WhatsApp und beschreiben Sie kurz Ihr Anliegen.

Besichtigung vor Ort

Wir kommen zum vereinbarten, geeigneten Standort in Freigericht und nehmen die Schäden auf.

Gutachten erhalten

Innerhalb von 48 Stunden erhalten Sie Ihr Gutachten. Was wir festgestellt haben, erklären wir verständlich.

Leistungen

Gutachten
für Freigericht.

Vor Ort Begutachtung

In 24 Stunden bei Ihnen.

Zu Hause, am Arbeitsplatz, auf dem Betriebsgelände oder in der Werkstatt: Ich komme in Freigericht zu Ihrem Fahrzeug.

Sie sprechen direkt mit mir und erfahren, welche Begutachtung sinnvoll ist.
Ardijan Dulla Inhaber · KFZ-Sachverständiger DESAG geprüft · Weitergebildet bei modal
Ardijan Dulla, KFZ-Sachverständiger und Inhaber von 1Plus Gutachten

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unsere Kunden.

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Unfallgutachten

Ein Blick
in unsere Arbeit.

Sachverständiger von 1Plus Gutachten fotografiert einen Frontschaden an einem Pkw
FotodokumentationFrontschaden · Vor Ort
Sachverständiger von 1Plus Gutachten prüft die Seitenwand eines weißen Pkw mit Reflektor
SchadenprüfungPkw · Seitenwand
Frontschaden – Pkw
FrontschadenPkw · Mit Maßstab
Frontschaden – SUV
ParkschadenSUV · Kotflügel
Kratzer und Delle – Pkw
Kratzer und DellenPkw · Seitenwand
Frontschaden – Pkw
FrontschadenPkw · Haftpflicht
Seitenschaden am Heck eines Kombis
SeitenschadenKombi · Seitenwand
Heckschaden an einer Limousine
HeckschadenLimousine · Heck
Frontschaden – Transporter
FrontschadenTransporter · Front
Auffahrunfall, Heckschaden an einer Limousine
AuffahrunfallPkw · Kofferraum
Seitenschaden mit Delle an Tür und Seitenwand eines Pkw
SeitenschadenPkw · Tür
Frontschaden am Stoßfänger eines SUV
FrontschadenSUV · Stoßfänger

Ihr Auto wurde nach einem Unfall schon repariert? Reparaturbestätigung nach Unfall 

Ihr Ansprechpartner für Freigericht

Persönlich. Unabhängig.
Gründlich.

Ardijan Dulla erklärt Ihnen verständlich, was festgestellt wurde und wann ergänzende technische Prüfungen nötig sind.

  • DESAG geprüftAnerkannter Sachverständiger
  • Unabhängigvon Versicherungen
  • Vor Ortin allen Ortsteilen

Kosten nach einem Unfall

Unverschuldeter Unfall?
Wer zahlt?

Unverschuldeter Unfall in Freigericht? Dann zahlt grundsätzlich die gegnerische Versicherung ein nötiges Gutachten. Bei Mitschuld oder Kasko gilt anderes.

Erstattungsfähige Kosten

Welche Kosten übernommen
werden können.

Wer bezahlt das Unfallgutachten? 

Gutachterkosten oft

0 €

Bei voller Haftung rechnen wir direkt mit der Versicherung ab. Sie müssen in der Regel nichts vorstrecken.

Jetzt kostenlos beraten lassen

Häufige Fragen

Fragen aus Freigericht.

Kommen Sie in alle Ortsteile?
Ja, wir begutachten in Somborn, Altenmittlau, Bernbach, Horbach und Neuses. Ob Ihr Auto nach einem Unfall zu Hause, auf einem zugänglichen Betriebsgelände oder in einer Werkstatt steht, wir stimmen einen geeigneten Ort ab. In einer Werkstatt geht das, wenn sie zustimmt, auf einem Verwahrgelände braucht es die Zustimmung des Betreibers. Ein nicht fahrbereites Auto müssen Sie für unseren Besuch nicht bewegen. Verdeckte Schäden können eine weitere Prüfung nötig machen, etwa auf einer Hebebühne. Eine Niederlassung in Freigericht haben wir nicht, unser Sitz ist Gießen.
Parkschaden in Altenmittlau nach Unfallflucht: Wer zahlt das Gutachten?
Am Sonntag, 13. Juli 2025, gegen 2:40 Uhr fuhr in der Burgstraße in Altenmittlau ein Toyota Corolla auf einen ordnungsgemäß geparkten Peugeot. Der Peugeot wurde quer auf die Fahrbahn geschoben, der Toyota prallte in den Ausstellungsraum eines Geschäfts. Den Schaden schätzte die Polizei am Peugeot auf rund 18.000 Euro, am Toyota auf etwa 12.000 Euro und am Gebäude auf ungefähr 20.000 Euro. Ein Zeuge sah drei Personen vom Toyota weglaufen, die Polizei suchte nach dem Fahrer, so der Polizeibericht. Wird Ihr geparktes Auto so beschädigt, fotografieren Sie es vollständig und dann die einzelnen Schäden. Halten Sie den Parkplatz, Unfallspuren und Zeugen fest, informieren Sie die Polizei und sichern Sie Angaben zu beteiligten Autos. Heben Sie Abschlepp- und Werkstattunterlagen auf und fahren Sie ein vielleicht unsicheres Auto nicht selbst weiter. Nach einem starken Aufprall können Halterungen des Stoßfängers, Fahrwerk und verdeckte Bauteile beschädigt sein. Ein Unfallgutachten dokumentiert die Schäden, ermittelt die Reparaturkosten und berücksichtigt gegebenenfalls die Wertminderung, bei großen Schäden auch Wiederbeschaffungswert und Restwert. Wer zahlt, hängt davon ab, ob das verantwortliche Auto und seine Versicherung festgestellt werden. Dann sind bei einem unverschuldeten Unfall auch erforderliche Gutachterkosten erstattungsfähig. Bleibt kein ersatzpflichtiger Versicherer feststellbar, kann je nach Vertrag die Vollkasko einspringen, mit Selbstbeteiligung, Rückstufung und eventuell Vorgaben zur Wahl des Gutachters. Wer gefahren ist oder haften muss, stellt das Gutachten nicht fest. Mehr zur Fahrerflucht beim Parkschaden.
Bootsanhänger löst sich: Was sollte geprüft werden?
Am frühen Morgen des 13. August 2026 stand in Somborn plötzlich ein Bootsanhänger samt Boot auf dem Gehweg. Er hatte sich laut Polizei offenbar vom Zugfahrzeug gelöst, der Besitzer meldete sich später selbst, vermutet wurde ein technischer Defekt, so ein Bericht von Osthessen News. Bewiesen war die Ursache damit nicht. Die wichtigste Frage: Welche Schäden betreffen das Zugfahrzeug, welche den Anhänger und welche vielleicht fremdes Eigentum? Eine abgerissene Verbindung beweist noch nicht, warum sich das Gespann getrennt hat. Sichern Sie zuerst den Gefahrenbereich und informieren Sie bei Bedarf die Polizei. Bewegen oder verändern Sie beschädigte Teile nicht unüberlegt. Fotografieren Sie später an einem sicheren Ort Anhängerkupplung, Kugelkopf, Abreißseil, Deichsel und Kontaktstellen, und halten Sie Wartungsbelege, Fahrzeugpapiere und Versicherungsnachweise bereit. Schäden an Boot, Anhänger oder fremden Gegenständen erfassen Sie getrennt, Fotos vom Gespann vor der Fahrt helfen zusätzlich. Für Schäden durch einen Anhänger, der sich beim Gebrauch löst und noch rollt, regelt § 3 KfzPflVV den Schutz über die Haftpflicht des Zugfahrzeugs. Bei Sportbootanhängern können besondere Zulassungs- und Versicherungsfragen dazukommen. Ob ein Anspruch besteht, muss geprüft werden, nicht jeder Schaden am eigenen Gespann ist ein Haftpflichtfall. Wir dokumentieren Schäden an Fahrzeug- und Anhängerteilen und sagen, wo weiterer Prüfbedarf besteht. Eine forensische Ermittlung der Ursache an der Kupplung oder eine Bewertung des Boots gehört nicht automatisch dazu.
E-Bike beschädigt ein parkendes Auto: Privat- oder KFZ-Haftpflicht?
Für Geschädigte ist wichtig: „E-Bike“ sagt noch nicht, welche Versicherung zuständig ist. Ein normales Pedelec mit Motorunterstützung bis 25 km/h gilt grundsätzlich als Fahrrad, bei Haftung kommt typischerweise die Privathaftpflicht des Verantwortlichen in Frage. Ein S-Pedelec mit Unterstützung bis 45 km/h braucht dagegen eine KFZ-Haftpflicht. Auch andere elektrische Zweiräder können anders eingestuft sein. Fotografieren Sie zuerst das ganze Auto und dann die beschädigten Teile. Notieren Sie Parkplatz, Zeitpunkt, Beteiligte und Zeugen, fragen Sie nach dem genauen Zweiradtyp und nach den Versicherungsdaten. Heben Sie vorhandene Fotos Ihres unbeschädigten Autos auf. Beschreiben Sie den Ablauf nur so, wie Sie ihn selbst erlebt haben, eine Vermutung ist kein Nachweis, etwa ob jemand gefahren ist oder geschoben hat. Auch ohne zweites Auto können hohe Reparaturkosten entstehen. Wir dokumentieren die Schäden an Ihrem Auto und bewerten den technischen Umfang, bei kleinen Schäden kann ein Kostenvoranschlag reichen. Ob der Zweiradfahrer haftet und welche Versicherung zahlt, wird gesondert geprüft.
Welche Nachweise brauche ich für meine Anfrage?
Bei einem Schaden durch ein Zweirad: ob es ein normales Pedelec, ein S-Pedelec oder ein unbekannter Typ war, Versicherungsdaten oder Kennzeichen, Beteiligte, Zeugen und Fotos. Bei einem gelösten Anhänger: Zugfahrzeug, Anhängerkupplung und Abreißseil, Versicherungsunterlagen für Zugfahrzeug und Anhänger sowie Fotos der getrennten Schäden. Schicken Sie uns die Liste per WhatsApp. Sie trifft keine Haftungsentscheidung und ersetzt kein Gutachten.
Wie schnell bekomme ich einen Termin und das Gutachten?
Innerhalb von 24 Stunden sind wir vor Ort in Freigericht. Innerhalb von 48 Stunden erhalten Sie Ihr Gutachten.
Ist die Anfahrt kostenlos und wer übernimmt das Gutachten?
Für die Anfahrt nach Freigericht berechnen wir nichts, das Gutachten selbst ist davon getrennt. Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden trägt die gegnerische Versicherung grundsätzlich die erforderlichen Gutachterkosten. Bei einem Bagatellschaden kann ein Kostenvoranschlag reichen, bei Mitschuld, Kaskoschäden oder Wertgutachten gilt anderes. Was nötig ist und mit welchen Kosten Sie rechnen müssen, besprechen wir vor dem Auftrag. Mehr im Ratgeber Unfallgutachten: Wer zahlt?
Was benötige ich für die Anfrage?
Den Standort, eine kurze Beschreibung, Ihre Telefonnummer und, wenn möglich, Fotos. Die Zulassungsbescheinigung Teil I und Unterlagen zum Unfall helfen zusätzlich. Was fehlt, klären wir persönlich.

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Wir begutachten auch in Gelnhausen, Gründau und Hanau. Die Anfahrt ist kostenlos.

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