Am Montag, 18. Mai 2026, gegen 9:20 Uhr geriet in einer Werkstatt in der Wydratstraße in Ober-Widdersheim ein Auto in Brand. Mitarbeiter schoben den brennenden Wagen auf den Hof und löschten ihn. Die Polizei vermutete, dass Schweißarbeiten am Auto den Brand verursacht haben könnten, den Schaden schätzte sie auf mindestens 7.000 Euro, so der
Polizeibericht. Das war kein Auftrag von uns, zeigt aber, was jeden Halter treffen kann: Das Auto wird in fremder Obhut beschädigt. Lassen Sie sich zuerst den Werkstattauftrag geben und schriftlich bestätigen, wann und wie der Schaden entstanden sein soll. Fotografieren Sie das Auto rundherum, auch Innenraum, Motorraum und Unterboden, soweit das gefahrlos geht. Bitten Sie darum, dass nichts weggeräumt, entsorgt oder repariert wird, bevor der Schaden aufgenommen ist. Melden Sie den Schaden Ihrer Versicherung und fragen Sie die Werkstatt nach ihrer Betriebshaftpflicht. Ob die Werkstatt haftet, hängt davon ab, ob ihr eine Pflichtverletzung nachgewiesen werden kann. Das klären Versicherer, Anwalt oder Gericht, nicht das Schadengutachten allein. Ein Brandschaden kann je nach Vertrag auch über die Teilkasko laufen, mehr zum
Kaskogutachten. Wir dokumentieren, was am Auto beschädigt ist, und ermitteln Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungswert. Die Brandursache stellen wir damit nicht fest. Dafür braucht es, wenn es streitig wird, einen Brandsachverständigen oder die Ermittlungen der Polizei. Zur Sicherung des Zustands kann ein
Beweissicherungsgutachten sinnvoll sein.