Am Freitag, 25. September 2026, gegen 17:20 Uhr verlor ein Radfahrer auf dem Mühlweg die Kontrolle, streifte einen am Straßenrand geparkten weißen Dacia Duster und fuhr weiter. Am Dacia entstand Sachschaden, der Vorfall ist auf einer Videoaufnahme zu sehen, die Polizei sucht Zeugen, so der
Polizeibericht. Das war kein Auftrag von uns. Wird Ihr geparktes Auto von einem Fahrrad getroffen, fotografieren Sie Schäden und Standort und notieren Sie Zeugen und das Aktenzeichen der Polizei. Sichern Sie eine vorhandene Videoaufnahme auf rechtmäßigem Weg und verbreiten Sie sie nicht in sozialen Netzwerken. Ist jemand verletzt, geht Hilfe immer vor. Wer zahlt, ist bei Radfahrern nicht immer einfach. War es ein Kind, haften weder das Kind noch die Eltern automatisch: Ob ein Kind selbst haftet, hängt unter anderem von Alter, Einsichtsfähigkeit und der Verkehrssituation ab, Eltern haften nur bei verletzter Aufsichtspflicht. Bei einem bereits geparkten Auto gelten dabei andere Maßstäbe als bei manchen Unfällen im fließenden Verkehr. Auch eine private Haftpflicht zahlt nur nach ihren Bedingungen. Vermeiden Sie vorschnelle Forderungen, die Haftung kann ein Anwalt beurteilen. Halten Sie Vorschäden getrennt fest und lassen Sie beschädigte Teile vor der Reparatur fotografieren. Wir dokumentieren den Schaden am Auto, bei einem begrenzten Schaden prüfen wir, ob ein
Kostenvoranschlag reicht, mehr auch im Ratgeber
Parkschaden am Auto.